
Garantiert rückengesund: Ergo-Komfortsitze im neuen SKODA OCTAVIA verfügen über AGR-Gütesiegel
Mladá Boleslav (ots) – – Entlastende Stützfunktionen und vielfältige Einstellmöglichkeiten kennzeichnen die besonders rückenfreundlichen Vordersitze des SKODA OCTAVIA
– Massage- und Belüftungsfunktionen der Ergo-Komfortsitze erhöhen Wohlbefinden von Fahrer und Beifahrer zusätzlich
– Ergo-Komfortsitze für den neuen OCTAVIA auf Wunsch erhältlich
– Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. zeichnet besonders rückenfreundliche Autositze und andere Alltagsgegenstände mit dem Gütesiegel ‚Geprüft & empfohlen‘ aus
Die Ergonomie-Sitze des neuen SKODA OCTAVIA sind von der deutschen Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. mit dem AGR-Gütesiegel ‚Geprüft & empfohlen‘ ausgezeichnet worden. Sie werden damit von spezialisierten Ärzten und Therapeuten empfohlen. Das AGR-Gütesiegel steht für strenge Prüfkriterien, die von unabhängigen medizinisch-therapeutischen Experten unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam entwickelt wurden.
Der großzügige und attraktiv gestaltete Innenraum des neuen SKODA OCTAVIA lädt dazu ein, noch mehr Zeit im Auto zu verbringen. Insbesondere für Vielfahrer gewinnt dabei ein weiteres Merkmal immer mehr an Bedeutung: die Qualität der Autositze. Stundenlanges falsches Sitzen ohne ausgleichende Bewegung kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Rückenschmerzen, Verspannungen, Nackenbeschwerden, Müdigkeit, Beschwerden in den Beinen, Schulterschmerzen, Konzentrationsproblemen und Kopfschmerzen führen. Doch genauso gilt: Richtiges Sitzen verhindert viele Beschwerden.
Im neuen OCTAVIA bietet SKODA erstmals als Option besonders rückenfreundliche Sitze an, die sowohl in der Ausstattungslinie Style als auch für das Sondermodell FIRST EDITION erhältlich sind. Sie verfügen über eine elektrische Längs- und Höhenverstellung, eine ausziehbare Sitzfläche und eine elektrische Lordosenstütze sowie eine elektrische Massagefunktion. Die ergonomischen Sitze tragen das Gütesiegel der Aktion Gesunder Rücken (AGR) und überzeugen neben der serienmäßigen Sitzheizung auch mit einer Belüftungsfunktion und perforierten Lederbezügen.
Die AGR hat diese Sitze nach einer strengen Prüfung durch ein unabhängiges medizinisches Expertengremium mit dem AGR-Gütesiegel ‚Geprüft & empfohlen‘ ausgezeichnet. Der zertifizierte Sitz stützt den unteren Rücken durch eine elektronisch verstellbare Lendenwirbelstütze optimal. Zudem ist er in Länge und Höhe verstellbar und auch die Sitzfläche lässt sich verlängern. Auf diese Weise passt sich der Sitz unterschiedlichen Fahrerbedürfnissen an. Eine Massage- und Belüftungsfunktion sowie hochwertiges perforiertes Leder sorgen für zusätzlichen Komfort.
Einstellungssache: So funktioniert das rückengesunde Anpassen der Autositze
Auch die Vordersitze in anderen SKODA Modellen erlauben eine rückenfreundliche Einstellung. Die Aktion Gesunder Rücken, die sich seit 25 Jahren der Prävention und Therapie der Volkskrankheit Rückenschmerzen widmet, empfiehlt grundsätzlich:
– Der Fahrer sollte mit seiner Lendenwirbelsäule bis zur Sitzlehne nach hinten rücken und beim Anpassen des Sitzabstands darauf achten, dass die Beine auch beim Durchtreten der Pedale noch leicht angewinkelt sind.
– Damit die Oberschenkel gut aufliegen, kann die Sitzfläche individuell geneigt und in der Länge angepasst werden. Zwischen Kniekehle und Sitzvorderkante sollten zwei bis drei Fingerbreit frei bleiben.
– Die Lendenwirbelsäulenstütze sollte so eingestellt werden, dass sie den Rücken auf Gürtelhöhe unterstützt und dadurch ein Abkippen des Beckens nach hinten (Rundrücken) verhindert.
– Bei der Neigung der Rückenlehne kommt es darauf an, dass der Fahrer mit leicht angewinkelten Armen das Lenkrad erreicht. Schulter und Lehne sollten auch bei Lenkmanövern in Kontakt bleiben.
– Die Kopfstütze schließt idealerweise mit der Oberkante des Kopfes ab.
– Bei der Einstellung der Sitzhöhe ist ein Abstand von zehn Zentimetern zwischen Kopf und Decke sinnvoll.
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ADAC SE erweitert Elektromobilitätsangebot um drei Kia-Modelle / Der elektrische Kia e-Soul* sowie die Plug-in-Hybrid-Versionen von Kia Ceed Sportswagon* und Kia XCeed* ergänzen die Leasingpalette
München (ots) – Die ADAC SE erweitert ihr Angebot an elektrifizierten Fahrzeugen, die den ADAC Mitgliedern zu Leasing-Sonderkonditionen offeriert werden, um drei Kia-Modelle: Ab heute ergänzen der batterieelektrische Crossover Kia e-Soul sowie die Teilzeitstromer Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid und Kia XCeed Plug-in Hybrid die Palette. Bei einer Leasingdauer von 36 Monaten und einer jährlichen Laufleistung von 10.000 km liegt der Kundenvorteil zwischen 1.479 und 1.756 Euro.
Im Rahmen der Aktion wird der Kia e-Soul in der stärkeren Variante mit 150 kW (204 PS)* angeboten. Er ist mit einem 64 kWh-Akku ausgestattet, der sich über einen Schnellladeanschluss an einer 100-kW-Station in 54 Minuten von 0 auf 80 Prozent aufladen lässt. Seine Reichweite von 452 km wächst im Stadtverkehr auf bis zu 648 km an (gemäß WLTP).
In der umfangreich ausgestatteten Version „Vision“ ist der Kia e-Soul mit 150 kW für ADAC Mitglieder ab 299 Euro** pro Monat erhältlich. Für diese Full-Service-Rate, die Batterie und Wartung beinhaltet, bekommen Leasingnehmer ein alltagstaugliches Elektroauto, das serienmäßig für 100 kg Stützlast ausgelegt ist und daher mit einer Anhängerkupplung, etwa zum Fahrradtransport, ausgerüstet werden kann.
Der Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid, erster in Deutschland erhältlicher Plug-in-Kombi in der Kompaktklasse, bietet trotz seines sportlichen Designs viel Platz für Insassen und Gepäck. Im Elektrobetrieb kann er bis zu 60 km weit und bis zu 120 km/h schnell fahren. Der Kia XCeed Plug-in Hybrid mit einer elektrischen Reichweite von maximal 58 km komplettiert das elektrifizierte Trio. Für die beiden Teilzeitstromer – ebenfalls in der Ausstattungsversion „Vision“ – liegt die monatliche Full-Service-Leasingrate für ADAC Mitglieder bei 219 Euro**.
Das Elektromobilitätsangebot an die ADAC Mitglieder bietet eine sehr hohe Flexibilität. Denn: ADAC Sonderkonditionen gelten auch bei anderen Laufzeiten und Laufleistungen sowie bei anderen Ausstattungswünschen. Weiterer Vorteil: Es gibt keine Leasingsonderzahlung.
Die Kooperation zwischen ADAC SE und Kia Motors Deutschland ist langfristig angelegt. Die Angebote gelten zunächst bis 31. März 2021.
*Die Motorisierungen weisen die im Folgenden genannten Verbrauchs- und Emissionswerte auf. Die Werte wurden nach dem neu eingeführten „Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure“ (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.
Kia e-Soul mit 64-kWh-Batterie (Strom/Reduktionsgetr.); 150 kW (204 PS); Stromverbrauch kombiniert 15,7 kWh/100 km; CO2-Emission kombiniert 0 g/km
Kia Ceed Sportswagon Plug-in Hybrid
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,1 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,3-9,3 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 30-28 g/km
Kia XCeed Plug-in Hybrid
Kraftstoffverbrauch kombiniert 1,3-1,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert 11,0-10,7 kW/100 km; CO2-Emission kombiniert 31-29 g/km
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und zu den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern, unentgeltlich erhältlich ist. Der Leitfaden ist auch im Internet unter http://www.dat.de verfügbar.
** Bei einer Leasingdauer von 36 Monaten und einer jährlichen Laufleistung von 10.000 km
Produktangebot
Weitere Informationen unter: http://www.adac.de/kia-angebot
Anbei sehen Sie einen Clip „Probefahrt mit den Kia-Fahrzeugen“ (https://www.youtube.com/watch?v=9acebVBhA1Y&feature=youtu.be) auf youtube. Von der Kunst-Leasingexpertin bis zum E-Enthusiasten werden die elektrisierten Fahrzeuge ausprobiert.
Über die ADAC SE:
Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 28 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2018 hatte die ADAC SE rund 3500 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,142 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 108,0 Mio. Euro.
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StVO-Novelle: Bei diesen Vorwürfen hilft Geblitzt.de nun auch / Geblitzt.de erweitert sein Angebot
Berlin (ots) – Es soll sie durchaus geben: Fans der StVO-Novelle. Doch viele Autofahrer scheinen eher Gegner der seit dem 28. April 2020 gültigen StVO zu sein. Dies zeigt auch die Online-Petition des Automobilclubs Mobil in Deutschland e.V. mit über 140.000 Unterstützern. Insbesondere werden die unverhältnismäßige Erhöhung der Bußgelder sowie die eher drohenden Fahrverbote kritisiert. Sogar der Bundesverkehrsminister Scheuer, der die Änderung der Straßenverkehrsordnung selbst in Kraft gesetzt hatte, rudert verbal zurück und erweckt den Anschein, einige Regeln entschärfen zu wollen. Ob es dazu kommt, ist aber ungewiss. Das Ziel der Novelle, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, unterstützt die CODUKA GmbH, Betreiber des Portals Geblitzt.de. Dennoch erscheint ein drohendes Fahrverbot bei einmaliger Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, gerade für Menschen, die auf das Auto angewiesenen sind, hart. Berücksichtigt man noch, dass viele der Bußgeldverfahren erfahrungsgemäß und diversen Studien zufolge fehlerhaft sind, erscheint es unverhältnismäßig. Um in dieser Situation möglichst vielen Verkehrsteilnehmern unabhängig von ihrer finanziellen Situation einen Zugang zum Recht zu ermöglichen, erweitert die CODUKA ihr Angebot. Geblitzt.de und die Partneranwälte machen sich nun auch bei Vorwürfen zu geringeren Tempoüberschreitungen und angeblichen Überholverstößen für Sie stark. Welche Möglichkeiten Ihnen künftig genau offenstehen, erklärt Jan Ginhold, Geschäftsführer der Berliner CODUKA.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
„Um Betroffenen auch beim Vorwurf eines Überholverstoßes und bei einer geringen Tempoüberschreitung die Prüfung durch spezialisierte Anwälte zu ermöglichen, haben wir uns für eine Erweiterung unseres Service entschieden„, so Ginhold.
Neben den Fahrverboten, die nun bereits ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts verhängt werden, kommt es seit dem Inkrafttreten der erneuerten StVO im April 2020 auch bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen zu sogenannten Bußgeldern. Da diese im Vergleich zu den vorher gültigen Verwarngeldern doppelt so hoch sind, besteht jetzt die Möglichkeit, einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bereits ab einer Überschreitung von 16 km/h und damit drohenden 70 Euro bei Geblitzt.de einzureichen.
Dazu führt Ginhold aus: „Verstöße mit einer Sanktion unter 60 Euro gelten als Verwarnung und nicht als Bußgeld. Diese bearbeiten wir weiterhin nicht, da erst mit Erheben des Einspruchs die Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren eröffnet, bei dem immer zusätzliche Bearbeitungsgebühren von mindestens 28,50 Euro anfallen. Dies steht in keinem Verhältnis zur drohenden Strafe und dem Aufwand der Partneranwälte. Allerdings können neben den erweiterten Tempoverstößen jetzt auch Vorwürfe in Sachen Überholen eingereicht werden. Immer häufiger hat uns in letzter Zeit die Nachfrage erreicht, ob es nicht auch die Möglichkeit gibt, Überholverstöße von unseren Partneranwälten prüfen zu lassen. Da das Interesse diesbezüglich sehr hoch war, haben wir uns entschlossen, auch diese Fälle anzunehmen. Grundsätzlich gelten bei Überholverstößen dieselben Einschränkungen wie bei Tempo-, Handy-, Abstands- und Rotlichtverstößen. Wir finanzieren keine Fälle, durch die Dritte gefährdet wurden, durch die Dritte betroffen sind oder die als Verwarnung geahndet werden. Ebenso lehnen wir die Kostenübernahme für Verstöße ab, die offensichtlich vorsätzlich begangen wurden“, erklärt Jan Ginhold.
Trotz der Einschränkungen bleibt die Liste der Verstöße, die über Geblitzt.de zusätzlich eingereicht und durch die Partneranwälte geprüft werden können, vielfältig:
– Überholen, ohne das Verkehrszeichen zu beachten – Überholen bei unklarer Verkehrslage mit (und ohne) Überholverbot – Überholen am Fußgänger- oder Bahnübergang – Zu niedrige Geschwindigkeit beim Überholen – Beim Überholen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung fahren – An einem haltenden Bus mit ein- oder aussteigenden Fahrgästen vorbeifahren, ohne ausreichenden Abstand zum Bus eingehalten zu haben sowie das Überholen eines Busses, der mit Warnblinker eine Haltestelle anfährt
„Grundsätzlich ist zu sagen, dass die neuen Regelungen unverhältnismäßig erscheinen! Durch die erneuerte StVO werden die Verkehrsverstöße nicht mehr genügend differenziert. Schon bei geringen Vergehen drohen nun drakonische Bußgelder und Fahrverbote. Durch die vielen Kommentare auf unseren Social-Media-Kanälen wird deutlich, dass die Verkehrsteilnehmer zunehmend den Eindruck haben, dass Staat und Kommunen in der jetzigen Krisensituation Regeln verschärfen, um ihre Finanzen mit den Bußgeldern aufzubessern.“, so Ginhold.
Hilfe im Bußgeldverfahren über Geblitzt.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit drei großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte der Partnerkanzleien ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/113055/4611219
OTS: CODUKA GmbH
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
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