Autohändler Wuppertal : 42103 Wuppertal wirkaufenwagen.de

Autohändler Wuppertal direkt ein konkretes Angebot für den Gebrauchtwagen
Autohändler | Hier findet eine genaue Bewertung statt. Bei der Bewertung spielen ganz unterschiedliche Punkte eine Rolle. Da ist zum einen die Frage nach dem Alter des Fahrzeugs sowie seiner Laufleistung. Des Weiteren spielt der allgemeine äußere Zustand des PKW eine Rolle sowie eventuelle Extras und der Pflegezustand. Auch regelmäßige Reparaturen – gerade in Bezug auf Verschleißteile – fließen in das Angebot für den PKW Ankauf Wuppertal mit ein. Um einen reibungslosen und schnellen Ablauf des Bewertungsvorgangs zu gewährleisten, sollten alle notwendigen Unterlagen beim Termin zur Hand sein. In dem Fall kann der Mitarbeiter des Autohandel direkt ein konkretes Angebot für den Gebrauchtwagen abgeben und auf Wunsch den Ankauf abwickeln.Worin besteht der Vorteil gegenüber anderen Autohändlern?
Autohändler 42103 Wuppertal| Gerade Neuwagen-Händler haben ein vorrangiges Interesse daran, ihre fabrikneuen Fahrzeuge zu verkaufen Wuppertal. Deshalb wird der Gebrauchtwagen des Kunden zwar in Zahlung genommen, allerdings erfolgt diese Inzahlungnahme oftmals zu Lasten der Konditionen. Ein Argument, seinen Gebrauchten dennoch beim Neuwagenhändler in Zahlung zu geben, könnte sein, dass es den Kunden so am einfachsten erscheint.Autohändler für 42103 Autohandel
Doch ist es wirklich sinnvoll, für eine halbe Stunde Ersparnis auf mehrere hundert Euro zu verzichten, für die man im Normalfall einige Stunden arbeiten gehen muss? Das kann wohl nur jeder für sich selbst entscheiden. Dennoch hat man beim Autohändler genau diesen möglichen Gedanken der Kunden im Hinterkopf. Und deshalb erspart man ihm genau diesen zusätzlichen Gang – und letztendlich auch das Warten auf mögliche Interessenten. Das Team von „Wir kaufen Wagen“ in Wuppertal kommt zum Kunden – nicht umgekehrt. Somit entsteht für diesen keinerlei Aufwand und er kann sein altes Auto innerhalb weniger Minuten verkaufen. Auch aufgrund des guten Preises kann er sicher sein, eine gute Entscheidung getroffen zu haben.Kurzzusammenfassung
Bei „Wir kaufen Wagen“ ist es für jeden Kunden leicht, den Unfall- oder Gebrauchtwagen Ankauf zu verkaufen. Er tätigt lediglich einen kurzen Anruf beim Autohändler oder schicken eine E-Mail mit der Bitte um einen zeitnahen Termin. Oftmals ist dieser noch am selben Tag realisierbar. Außerdem haben sie die Möglichkeit, mithilfe der Eingabemaske auf „Wir kaufen Wagen“ bereits vorab eine Basis zur Einschätzung des Wertes ihres Gebrauchtwagens zu erhalten. Der exakte Preis kann natürlich erst bei dem im Anschluss stattfindenden vor-Ort-Termin ermittelt werden. Bei diesem kann er dann sein gebrauchtes Auto innerhalb weniger Minuten verkaufen. Beim Autohändler kann er stets sicher sein, einen guten Preis zu erhalten. Pressekontakt: Auto News Wirkaufenwagen.de Othman Dib Werve Mark 137 DE-42103 Wuppertal Autohändler Germany Autohändler Telefon0162 38 2 38 38» E-Mailinfo@wirkaufenwagen.de https://www.wirkaufenwagen.de/Autohändler Kamen : 59174 Kamen wirkaufenwagen.de

Autohändler Kamen direkt ein konkretes Angebot für den Gebrauchtwagen
Autohändler | Hier findet eine genaue Bewertung statt. Bei der Bewertung spielen ganz unterschiedliche Punkte eine Rolle. Da ist zum einen die Frage nach dem Alter des Fahrzeugs sowie seiner Laufleistung. Des Weiteren spielt der allgemeine äußere Zustand des PKW eine Rolle sowie eventuelle Extras und der Pflegezustand. Auch regelmäßige Reparaturen – gerade in Bezug auf Verschleißteile – fließen in das Angebot für den PKW Ankauf Kamen mit ein. Um einen reibungslosen und schnellen Ablauf des Bewertungsvorgangs zu gewährleisten, sollten alle notwendigen Unterlagen beim Termin zur Hand sein. In dem Fall kann der Mitarbeiter des Autohandel direkt ein konkretes Angebot für den Gebrauchtwagen abgeben und auf Wunsch den Ankauf abwickeln.Worin besteht der Vorteil gegenüber anderen Autohändlern?
Autohändler 59174 Kamen| Gerade Neuwagen-Händler haben ein vorrangiges Interesse daran, ihre fabrikneuen Fahrzeuge zu verkaufen Kamen. Deshalb wird der Gebrauchtwagen des Kunden zwar in Zahlung genommen, allerdings erfolgt diese Inzahlungnahme oftmals zu Lasten der Konditionen. Ein Argument, seinen Gebrauchten dennoch beim Neuwagenhändler in Zahlung zu geben, könnte sein, dass es den Kunden so am einfachsten erscheint.Autohändler für Autohandel
Doch ist es wirklich sinnvoll, für eine halbe Stunde Ersparnis auf mehrere hundert Euro zu verzichten, für die man im Normalfall einige Stunden arbeiten gehen muss? Das kann wohl nur jeder für sich selbst entscheiden. Dennoch hat man beim Autohändler genau diesen möglichen Gedanken der Kunden im Hinterkopf. Und deshalb erspart man ihm genau diesen zusätzlichen Gang – und letztendlich auch das Warten auf mögliche Interessenten. Das Team von „Wir kaufen Wagen“ in Kamen kommt zum Kunden – nicht umgekehrt. Somit entsteht für diesen keinerlei Aufwand und er kann sein altes Auto innerhalb weniger Minuten verkaufen. Auch aufgrund des guten Preises kann er sicher sein, eine gute Entscheidung getroffen zu haben.Kurzzusammenfassung
Bei „Wir kaufen Wagen“ ist es für jeden Kunden leicht, den Unfall- oder Gebrauchtwagen Ankauf zu verkaufen. Er tätigt lediglich einen kurzen Anruf beim Autohändler oder schicken eine E-Mail mit der Bitte um einen zeitnahen Termin. Oftmals ist dieser noch am selben Tag realisierbar. Außerdem haben sie die Möglichkeit, mithilfe der Eingabemaske auf „Wir kaufen Wagen“ bereits vorab eine Basis zur Einschätzung des Wertes ihres Gebrauchtwagens zu erhalten. Der exakte Preis kann natürlich erst bei dem im Anschluss stattfindenden vor-Ort-Termin ermittelt werden. Bei diesem kann er dann sein gebrauchtes Auto innerhalb weniger Minuten verkaufen. Beim Autohändler kann er stets sicher sein, einen guten Preis zu erhalten. Pressekontakt: Auto News Wirkaufenwagen.de Othman Dib Werve Mark 137 DE-59174 Kamen Autohändler Germany Autohändler Telefon0162 38 2 38 38» E-Mailinfo@wirkaufenwagen.de https://www.wirkaufenwagen.de/Sicher unterwegs: Babyschale Nuna PIPA next erhält Bestnote für Unfallsicherheit
Sicher unterwegs: Babyschale Nuna PIPA next erhält Bestnote für Unfallsicherheit
Frankenthal (ots) – „Sehr sicher“: So lautet das Urteil von ADAC und Stiftung Warentest für die Babyschale Nuna PIPA next mit Basisstation im aktuellen Kindersitz-Test 2020. Sie erreichte in Sachen Unfallsicherheit die Bestnote 1,2, ein Ergebnis, das in der Kategorie i-Size Babyschale bis 85 cm (seit 2016) noch nicht erzielt wurde! Und auch sonst konnte die Babyschale die Tester überzeugen: mit einer guten Gesamtnote von 1,6. Babyschalen sollen die Kleinsten im Auto schützen. Ein Blick auf die Crashtestergebnisse des aktuellen Kindersitztests zeigt: Mit der Babyschale Nuna PIPA next mit Basisstation sind Babys besonders sicher unterwegs. Denn der Kindersitz der niederländischen Marke Nuna wurde gleich zweimal mit „Sehr gut“ ausgezeichnet: beim Frontal- und beim Seitenaufprall. Gerade seitliche Crashs sind aufgrund der fehlenden Knautschzonen oft besonders gefährlich. Hier erzielte die Babyschale im Testvergleich die Bestnote (0,8) – dank ihrer automatisch ausklappenden Seitenaufprallschutzelemente an der Basisstation PIPA next Base. Weitere Sicherheitsmerkmale sind eine Knautschzone im Stützfuß, die die Aufprallenergie im Falle eines Unfalls absorbiert, sowie der patentierte Tailor Tech(TM)-Memoryschaum in der Kopfstütze.Autofahren leicht gemacht
Neben der Sicherheit überzeugte die PIPA next auch durch ihre einfache Handhabung (Note: 1,9). Mit lediglich 2,8 Kilogramm (ohne Einlage oder Verdeck) ist sie die leichteste i-Size Babyschale auf dem Markt und macht gerade Müttern nach der Geburt das Leben leichter. Gleichzeitig bietet sie Eltern volle Flexibilität. Ob beim schnellen Einkauf zwischendurch oder fürs Carsharing – die Babyschale macht sich im Auto klein und lässt sich auch ohne Basisstation mit dem Fahrzeuggurt problemlos fixieren. Gut zu wissen: Mit einer Gesamtnote von 2,0 schneidet die PIPA next auch ohne Basisstation immer noch rundum gut ab. Darüber hinaus punktete die Babyschale von Nuna mit einer sehr guten Verarbeitung und einer hochwertigen Ausstattung. Dazu gehören eine herausnehmbare Neugeboreneneinlage für Anpassung an Kopf und Körper und einhändig verstellbarer Kopfstütze. Für einen UV 50+ Sonnenschutz sorgt das Nuna Dream Drape, das Eltern sanft herunterziehen und geräuschlos mit Magneten befestigen können. Der weiche Bezug mit Merinowolle und Lyocell (TENCEL(TM)) reguliert Feuchtigkeit und hält das Baby angenehm warm und trocken.Eigenschaften und Maße PIPA next
– Erstklassiger Schutz dank i-Size – Eine der leichtesten i-Size Babyschalen mit nur 2,8 kg (ohne Einlage oder Verdeck) – Patentierter Tailor Tech(TM)-Memoryschaum in der Kopfstütze bietet Passgenauigkeit und Seitenaufprallschutz – Herausnehmbare Neugeboreneneinlage für Anpassung an Kopf und Körper – Kopfstütze mit 7 Positionen – einstellbar mit einer Hand – Dream Drape(TM) lässt sich sanft herunterziehen und haftet geräuschlos mit Magneten – Weicher Bezug mit Merinowolle und Lyocell (TENCEL(TM)*) reguliert Feuchtigkeit – 3-Punkt-Sicherheitsgurt – Installation mit dem Fahrzeuggurt oder alternativ mit der PIPA next Base (separat erhältlich) – Verwendbar mit allen Nuna-Kinderwagen Details PIPA next Farben: Caviar, Chestnut, Frost, Sapphire und Moccha Maße: L 69 x B 43 x H 59,5 cm Gewicht Babyschale: 2,8 kg (ohne Einlage oder Verdeck) Empfohlene Verwendung: Geburt bis 83 cm (max. 13 kg) UVP PIPA next mit Basisstation Deutschland: 369,90 EUR Österreich: 379,90 EUR UVP PIPA next Deutschland: 219,95 EUR Österreich: 229,95 EUR *TENCEL(TM) ist eine Marke der Lenzing AG. Über Nuna Designed around your life: Das Leben als Familie ist ein Abenteuer wie kein anderes. Seit 2007 begeistert die Marke Nuna mit ihrem einzigartigen Stil, inspiriert durch die klaren Linien und die Raffinesse des Dutch Design. Das Ergebnis ist eine Babyausstattung, die so einfach, sicher und flexibel ist, wie junge Eltern es brauchen. Perfekt ausbalanciert zwischen praktisch und ästhetisch, egal, ob unterwegs oder zu Hause. Nachhaltige Materialien, verantwortungsbewusste Prozesse und ausgereifte Technik bieten dabei das Beste für Babys und Eltern. Weitere Informationen unter https://www.nunababy.com/de/ und auf Instagram unter https://www.instagram.com/nuna_de/ In Deutschland und Österreich wird Nuna vertrieben von: Allison GmbH, Adam-Opel-Straße 21, 67227 Frankenthal, Tel: +49 6233 3040-200, Mail: info.de@nunababy.com Pressekontakt: Konfetti Kommunikation Christine Richter Tel: 0172 4188410 Mail: nuna@konfetti-kommunikation.deADAC Kindersitztest 2020: Zwei Drittel schneiden gut und sehr gut ab
ADAC Kindersitztest 2020: Zwei Drittel schneiden gut und sehr gut ab / Auch zwei zusammenklappbare Modelle für Reise oder Carsharing sind empfehlenswert
München (ots) – Der Großteil im ADAC Kindesitztest 2020 getesteten Sitze überschreitet die gesetzlichen Anforderungen teils deutlich. Dabei prüfte der ADAC 26 Sitze für alle Altersklassen auf Sicherheit, Handhabung und Schadstoffe. Das Ergebnis: Die Babyschale „Silver Cross Dream + Dream i-Size Base“ erhält als einziger Sitz das ADAC Urteil „sehr gut“, 18 Modelle erreichen „gut“ und sechs weitere ein „befriedigend“. Das Schlusslicht („ausreichend“) bildet der mit 75 Euro billigste Sitz, der „Osann Flux Plus“. Er ist zwar frei von Schadstoffen, zeigt aber Schwächen bei der Bedienung und in der Sicherheit. Erfreulich: keines der getesteten Modelle musste mit „mangelhaft“ bewertet werden, und kein Sitz scheiterte am gesetzlich nicht für alle Produkte vorgeschriebenen Seitenaufpralltest. Familien ohne eigenes Auto, die vermehrt Carsharing nutzen, aber auch solche, die viel mit verschiedenen Autos unterwegs sind, stehen vor dem Problem, dass viele Sharing-Anbieter Kindersitze nicht in allen Leihfahrzeugen zur Verfügung stellen. Zusätzlich sind herkömmliche Sitze oft schwer zu transportieren. Einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze sind aber bestenfalls ein Notbehelf für etwas größere Kinder. Sie bieten keinerlei Seitenaufprallschutz. Außerdem ist der Gurt für das Kind nicht optimal positioniert. Der ADAC hat in seinem aktuellen Test auch Modelle untersucht, bei deren Entwicklung nicht nur die Nutzung in einem Fahrzeug im Vordergrund stand, sondern auch der einfache Transport und die platzsparende Lagerung. Die beiden zusammenklappbaren Sitze, der „Chicco Fold & Go i-Size“ und der „Mifold Hifold Fit and Fold Booster“ haben die ADAC Tester genauer geprüft. Beide sind für Kinder ab etwa vier Jahren geeignet und erreichen das ADAC Urteil „befriedigend“. Sie übertreffen damit die gesetzlichen Anforderungen deutlich. Bereits im vergangenen Jahr wurde der aufblasbare „Nachfolger Hy5.1 TT“ getestet und ebenfalls mit „befriedigend“ bewertet. Er ist für Kinder ab der Geburt bis 18 kg (ca. vier Jahre) zugelassen. Bereits 2017 stand der ebenfalls zusammenklappbare „Mifold Grab-and-Go“ (von ca. vier bis zwölf Jahre) auf der Testliste. Er bietet jedoch, wie auch klassische Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze, keinen Seitenaufprallschutz und ist deshalb nur als Notbehelf zu empfehlen. Kleinere Babys bis etwa 1 ½ Jahre werden in Babyschalen gesichert, die meisten können heute auf einem Kinderwagengestell montiert werden, so dass der Weg zwischen oder zum Fahrzeug problemlos zurückgelegt werden kann und das Baby optimal gesichert ist. Beim Kauf eines Kindersitzes sollten Eltern zusätzlich zu Testergebnissen berücksichtigen, dass nicht jeder Kindersitz gleich gut in jedes Auto oder zu jedem Kind passt. Daher sollten zum Kindersitzkauf sowohl das Auto als auch das Kind mitgenommen werden, um verschiedene Modelle auszuprobieren. So können schon vor dem Kauf Handhabung und Einbau am eigenen Fahrzeug erprobt werden. Denn der richtige Einbau ist wichtig, damit der Sitz das Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen kann. Die Gurte müssen straff angezogen und Jacken unter dem Beckengurt herausgezogen werden, damit der Gurt möglichst nahe am Körper anliegt. Außerdem müssen Gurte und Rückenstütze regelmäßig an die Größe des Kindes angepasst werden. Weitere Details zu den einzelnen Sitzen gibt es unter https://adac.de/kindersitztest Pressekontakt: ADAC Kommunikation T +49 89 76 76 54 95 aktuell@adac.deDoppelt ausgezeichnet: Joie-Kindersitzsystem überzeugt im Test von Stiftung Warentest und ADAC
Frankenthal (ots) – Die Babyschale Joie i-Snug hat mit der Gesamtnote Gut (1,7*) im aktuellen Test von Stiftung Warentest und ADAC abgeschnitten. Ebenfalls ein Gut (2,4) hat der Reboarder i-Venture erhalten. Babyschale, Reboarder und Basisstation bilden ein i-Size sicheres, modulares Kindersitzsystem mit guten bis sehr guten Testergebnissen.
Extra leicht, extra sicher: i-Snug überzeugt auf ganzer Linie
Der Blick auf die Crashtestergebnisse zeigt: In Sachen Sicherheit spielt die Babyschale i-Snug in der ersten Liga und verdeutlicht mit der Note 1,5*, dass Stabilität keine Frage von Masse ist. Das i-Size zertifizierte Leichtgewicht wiegt gerade einmal 3,25 Kilogramm und punktet darüber hinaus mit einer geringen Fehlbedienungsgefahr, einem einfachen Sitzeinbau und guter Ergonomie. Bei den Schadstoffen erhält die i-Snug eine glatte Eins – auch Verarbeitung und Reinigung werden mit Sehr gut bewertet.Perfekter Partner: Reboarder i-Venture schneidet mit Gut im Test ab
Ebenfalls mit Gut haben Stiftung Warentest und ADAC den i-Size Reboarder Joie i-Venture bewertet. Dieser passt auf die gleiche Basisstation wie die i-Snug und kommt rückwärtsgerichtet bis 105 cm zum Einsatz. Wahlweise kann der Sitz ab 76 cm und 15 Monaten auch in Fahrtrichtung verwendet werden. Beim Test überzeugt der i-Venture mit guten Sicherheitsergebnissen – insbesondere bei der rückwärtsgerichteten Verwendung. Auch unter ergonomischen Gesichtspunkten schneidet der Reboarder gut ab, überzeugt mit einer 1,0 bei der Schadstoffbewertung sowie sehr guten Ergebnissen im Bereich Verarbeitung und Reinigung.Sicherheit ist keine Frage des Budgets
Die Vorteile eines modularen Kindersitzsystems liegen auf der Hand: Schließlich wachsen viele Babys schnell aus der Babyschale heraus. Sobald der Kopf aus der Schale ragt, ist es Zeit für einen Wechsel. Kann der Folgesitz dann ganz einfach auf der gleichen Basisstation befestigt werden, sparen Eltern Zeit und Geld. Die Kaufentscheidung für ein System mit guten Testnoten und einem tollen Preis-Leistungsverhältnis fällt leicht: Für i-Snug, i-Venture und Basisstation i-Base Advance müssen Eltern knapp 390 Euro budgetieren und sind damit ab Geburt bis zu einem Alter von circa vier Jahren (105 cm Körpergröße) bestens versorgt. *bei Verwendung mit Basisstation i-Base Advance Pressekontakt: Konfetti Kommunikation Andrea Jahr Tel 0221 99899948 Mail: joie@konfetti-kommunikation.deZahl der Woche: Gefährlicher Sekundenschlaf
Saarbrücken (ots) – 36 Prozent der deutschen Autofahrer sind schon einmal am Steuer kurzzeitig eingeschlafen. Das zeigt eine neue forsa-Umfrage[1] zum Thema „Deutschland mobil 2020“ im Auftrag von CosmosDirekt.
So langsam nähert sich das Leben in Europa einer neuen Normalität. Die deutschen Urlauber machen wieder konkretere Pläne für den Sommerurlaub, Geschäftsreisende füllen langsam ihre Terminkalender. Zu erwarten ist, dass viele wieder mehr und längere Strecken mit dem Auto fahren werden – mit entsprechend höherem Verkehrsaufkommen, Staus und Stress. Das kann aber gefährlich werden, denn 36 Prozent der deutschen Autofahrer sind schon einmal am Steuer eingeschlafen. Das zeigt die aktuelle forsa-Umfrage „Deutschland mobil 2020“ im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. 2014 waren es noch 30 Prozent der Umfrageteilnehmer. Dabei zeigt sich: Männer berichten mit 46 Prozent häufiger von einem „Sekundenschlaf“ als Frauen mit 27 Prozent.
CosmosDirekt-Experte Frank Bärnhof rät: „Müdigkeit am Steuer kann zur ernsthaften Gefahr für Fahrer, Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer werden. Um auch auf langen Strecken fit und konzentriert zu bleiben, sind Pausen ganz wichtig. Spätestens nach 200 Kilometern oder zwei Stunden Fahrzeit sollte man eine Pause einlegen. Nach einem gesunden Snack, frischer Luft, einem kurzen Spaziergang und einigen Dehnübungen kann dann die nächste Etappe hinter dem Steuer angegangen werden. Und wenn die Müdigkeit doch mal überhandnimmt, hilft ein 20-minütiger Powernap.“
[1] Bevölkerungsrepräsentative Umfrage „Deutschland mobil 2020“ des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland. Im März 2020 wurden 1.506 Autofahrer ab 18 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland befragt.
COSMOSDIREKT
CosmosDirekt ist Deutschlands führender Online-Versicherer und der Direktversicherer der Generali in Deutschland. Mit einfachen und flexiblen Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche. Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr als 1,8 Millionen Kunden vertrauen auf CosmosDirekt.
GENERALI IN DEUTSCHLAND
Die Generali in Deutschland ist mit 14,3 Milliarden Euro Beitragseinnahmen sowie rund 10 Millionen Kunden der zweitgrößte Erstversicherungskonzern auf dem deutschen Markt. Zum deutschen Teil der Generali gehören die Generali Deutschland Versicherung, AachenMünchener Lebensversicherung, CosmosDirekt, Dialog, Central Krankenversicherung, Advocard Rechtsschutzversicherung und Deutsche Bausparkasse Badenia.
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ADAC Kindersitztest 2020: Zwei Drittel schneiden gut und sehr gut ab / Auch zwei zusammenklappbare Modelle für Reise oder Carsharing sind empfehlenswert
München (ots) – Der Großteil im ADAC Kindesitztest 2020 getesteten Sitze überschreitet die gesetzlichen Anforderungen teils deutlich. Dabei prüfte der ADAC 26 Sitze für alle Altersklassen auf Sicherheit, Handhabung und Schadstoffe. Das Ergebnis: Die Babyschale „Silver Cross Dream + Dream i-Size Base“ erhält als einziger Sitz das ADAC Urteil „sehr gut“, 18 Modelle erreichen „gut“ und sechs weitere ein „befriedigend“. Das Schlusslicht („ausreichend“) bildet der mit 75 Euro billigste Sitz, der „Osann Flux Plus“. Er ist zwar frei von Schadstoffen, zeigt aber Schwächen bei der Bedienung und in der Sicherheit. Erfreulich: keines der getesteten Modelle musste mit „mangelhaft“ bewertet werden, und kein Sitz scheiterte am gesetzlich nicht für alle Produkte vorgeschriebenen Seitenaufpralltest.
Familien ohne eigenes Auto, die vermehrt Carsharing nutzen, aber auch solche, die viel mit verschiedenen Autos unterwegs sind, stehen vor dem Problem, dass viele Sharing-Anbieter Kindersitze nicht in allen Leihfahrzeugen zur Verfügung stellen. Zusätzlich sind herkömmliche Sitze oft schwer zu transportieren. Einfache Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze sind aber bestenfalls ein Notbehelf für etwas größere Kinder. Sie bieten keinerlei Seitenaufprallschutz. Außerdem ist der Gurt für das Kind nicht optimal positioniert.
Der ADAC hat in seinem aktuellen Test auch Modelle untersucht, bei deren Entwicklung nicht nur die Nutzung in einem Fahrzeug im Vordergrund stand, sondern auch der einfache Transport und die platzsparende Lagerung. Die beiden zusammenklappbaren Sitze, der „Chicco Fold & Go i-Size“ und der „Mifold Hifold Fit and Fold Booster“ haben die ADAC Tester genauer geprüft. Beide sind für Kinder ab etwa vier Jahren geeignet und erreichen das ADAC Urteil „befriedigend“. Sie übertreffen damit die gesetzlichen Anforderungen deutlich. Bereits im vergangenen Jahr wurde der aufblasbare „Nachfolger Hy5.1 TT“ getestet und ebenfalls mit „befriedigend“ bewertet. Er ist für Kinder ab der Geburt bis 18 kg (ca. vier Jahre) zugelassen. Bereits 2017 stand der ebenfalls zusammenklappbare „Mifold Grab-and-Go“ (von ca. vier bis zwölf Jahre) auf der Testliste. Er bietet jedoch, wie auch klassische Sitzerhöhungen ohne Rückenstütze, keinen Seitenaufprallschutz und ist deshalb nur als Notbehelf zu empfehlen. Kleinere Babys bis etwa 1 ½ Jahre werden in Babyschalen gesichert, die meisten können heute auf einem Kinderwagengestell montiert werden, so dass der Weg zwischen oder zum Fahrzeug problemlos zurückgelegt werden kann und das Baby optimal gesichert ist.
Beim Kauf eines Kindersitzes sollten Eltern zusätzlich zu Testergebnissen berücksichtigen, dass nicht jeder Kindersitz gleich gut in jedes Auto oder zu jedem Kind passt. Daher sollten zum Kindersitzkauf sowohl das Auto als auch das Kind mitgenommen werden, um verschiedene Modelle auszuprobieren. So können schon vor dem Kauf Handhabung und Einbau am eigenen Fahrzeug erprobt werden. Denn der richtige Einbau ist wichtig, damit der Sitz das Kind bei einem Unfall bestmöglich schützen kann. Die Gurte müssen straff angezogen und Jacken unter dem Beckengurt herausgezogen werden, damit der Gurt möglichst nahe am Körper anliegt. Außerdem müssen Gurte und Rückenstütze regelmäßig an die Größe des Kindes angepasst werden.
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Bertrandt gewinnt German Innovation Award 2020 / Technologieträger HARRI für Innovationsleistung ausgezeichnet
Ehningen (ots) – HARRI, der autonom fahrende, vernetzte und elektrische Technologieträger, welcher von Bertrandt eigenständig in konzernübergreifender Zusammenarbeit entwickelt wurde, ist vom Rat der Formgebung mit dem German Innovation Award 2020 ausgezeichnet worden. Der Preis honoriert Unternehmen, die durch ihre besondere Innovationsleistung überzeugen.
Mit dem Technologieträger HARRI zeigt Bertrandt die kombinierte Anwendung der aktuellen Trendthemen Digitalisierung, autonomes Fahren, Vernetzung und Elektromobilität in einem Fahrzeug. Weiterhin demonstriert der Konzern mit der Innovationsplattform seine technischen Kompetenzen entlang der gesamten Wertschöpfungskette für heutige aber auch zukünftige Mobilitätskonzepte. „HARRI wurde auf Basis einer Domain-/Systemstruktur mit allen zugehörigen Schnittstellen und Funktionen komplett inhouse entwickelt. Wir zeigen damit unsere Kompetenz in Bereichen wie Fahrzeugaufbau, Design, Laden und Ladeinfrastruktur, Software, Vernetzung und Backend, HMI, Hochvolt-Batterie oder Absicherung. Einsetzbar sind unsere Lösungen neben dem klassischen Automobilbereich auch für neue Player am Mobilitätsmarkt, beispielsweise aus Telekommunikation, Consumer-Elektronik, Ladeinfrastruktur oder IT“, sagt Peter Schiekofer, Leiter Advanced Engineering und Autonomes Fahren bei Bertrandt.
Nachdem HARRI im Januar dieses Jahres eine erfolgreiche Weltpremiere auf der Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas feierte, folgt nun mit dem Gewinn des German Innovation Award 2020 der nächste Meilenstein im Rahmen des Projekts. „Wir freuen uns über diesen Award, er beweist, dass wir als Konzern in den relevanten und innovativen Themen der Zukunft aktiv sind“, sagt Michael Lücke, Mitglied des Vorstands Vertrieb der Bertrandt AG.
Der German Innovation Award zeichnet branchenübergreifend Produkte und Lösungen aus, die sich vor allem durch Nutzerzentrierung und einen Mehrwert gegenüber bisherigen Lösungen unterscheiden. Er macht innovative Leistungen für ein breites Publikum sichtbar und unterstützt die erfolgreiche Positionierung am Markt. Nominiert werden Unternehmen, die dem Initiator, dem Rat für Formgebung, aufgrund ihrer Innovationsleistungen aufgefallen sind. Die Jury setzt sich zusammen aus unabhängigen, interdisziplinären Experten aus Industrie, Wissenschaft, Institutionen und Finanzwirtschaft. Dabei erfolgt die Bewertung nach Kriterien wie Innovationshöhe, Anwendernutzen und Wirtschaftlichkeit.
Ins Leben gerufen vom Deutschen Bundestag und gestiftet von der deutschen Industrie setzt sich der Rat für Formgebung als unabhängige und international agierende Institution für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen ein und verleiht den Award einmal im Jahr. Bertrandt war im Februar 2020 für den Preis nominiert worden und konnte jetzt die Auszeichnung entgegennehmen. Mehr Informationen zur Innovationsplattform HARRI finden Sie unter: https://www.bertrandt.com/harri/ .
Von der ersten Idee bis zum serienreifen Produkt bietet Bertrandt innovatives Engineering ebenso wie Beratung im Qualitäts- und Projektmanagement. Wir beschäftigen uns mit anspruchsvollen Technologien aus Gegenwart und Zukunft und gestalten so die Welt von Morgen entscheidend mit. Mit rund 13.500 Mitarbeitern an über 50 Standorten sind wir international vertreten und bieten Know-how in allen hochtechnologischen Branchen. Bertrandt: Engineering für Menschen. Mehr unter http://www.bertrandt.com .
Pressekontakt:
Bertrandt AG
Birkensee 1
71139 Ehningen
Julia Nonnenmacher
Pressesprecherin
Tel.: +49 7034/656-4037
Fax: +49 7034/656-4242
E-Mail: julia.nonnenmacher@de.bertrandt.com http://www.bertrandt.com
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/14016/4605966
OTS: Bertrandt AG
ISIN: DE0005232805
Original-Content von: Bertrandt AG, übermittelt durch news aktuell
Auto verkaufen zum Höchstpreis: Bestmöglicher Zustand beim Verkauf
Auto verkaufen zum Höchstpreis: Bestmöglicher Zustand beim Verkauf
Ein Autoverkauf ist für die meisten nichts Alltägliches und es können unter anderem durch Unkenntnis der gesetzlichen Lage juristische Probleme der Haftung entstehen – oder man erzielt schlichtweg keinen angemessenen Preis. Schnell schätzt man den Wert seines Autos zu hoch oder niedrig ein oder vertraut womöglich fliegenden Händler, die mit einem Kärtchen unter der Windschutzscheibe den Kauf anpreisen und die stets viel zu niedrige Erlöse bieten. Ebenso können gewiefte, meist gewerbliche Ankäufer geschickt den Zustand Ihres Autos negativ darstellen und dergestalt den Preis massiv drücken. Um sich vor dergleichen Undingbarkeiten zu schützen und den Höchstpreis beim Verkauf des gebrauchten Fahrzeuges zu erzielen, gilt es einige Regeln beim Autoverkauf zu beachten!Wert ermitteln
Häufig verfügt man selber nicht über das richtige Riechorgan, um den korrekten Wert seines Fahrzeuges zu erschnüffeln und genau zu beziffern. Da ist man besser beraten, sich in Listen kundzutun oder Vergleichsfahrzeuge mit analogen Spezifikationen auf dem Gebrauchtmarkt zu sichten. Damit Sie geschwind eine neutrale Aussage hinsichtlich des Wertes Ihres Autos erzielen, bietet die DAT (Deutsche Automobil-Treuhand) einen kostenlosen Bewertungsservice online an – oder aber Sie investieren unter 10 EUR für eine Auskunft über die allgemein anerkannte Schwacke-Liste, die Sie zur Vorlage auch ausdrucken können. Sie können auch – bei höherpreisigen Fahrzeugen – eine Fahrzeugbewertung von einem Gutachter durchführen lassen. Diese werden gebührenpflichtig zum Beispiel vom DEKRA, TÜV und vom ADAC durchgeführt.Rein ist fein
Es sollte dafür gesorgt werden, dass das Fahrzeug optisch einen optimalen Eindruck macht. Dafür bietet sich der Vollservice einer Tankstelle oder Waschstraße für rund 100 – 150 EUR an oder aber man beauftragt seine oder des Nachbars Kinder für 20 EUR mit einer gründlichen Komplettreinigung und Politur – man begibt sich damit sicherlich nicht in den Bereich der illegalen Kinderarbeit, sondern erfreut die Kinder mit einem Zusatztaschengeld und bringt Ihnen das Thema Autopflege nahe. Der Kauf von Politur und Cockpit-Spray oder Polsterreiniger in einem Autozubehörhandel rentiert sich dabei, zumal Sie dann für Ihr neues Auto stets probates Reinigungsmaterial vorrätig haben. Auch eine Motorwäsche mit einem Hochdruckstrahler kann den optischen Eindruck perfektionieren. Vermeiden Sie jedoch aufdringliche Duftbäume oder andere olfaktorische Verduftungsgründe in Ihrem Fahrzeuges: Der Käufer, der beispielsweise Vanilleduft zutiefst hasst, wird sich in einer Vanillewolke sichtlich unwohl fühlen und könnte den Duft negativ assoziieren: er wird geschwind verduften!Ein gutes Foto betört
Nach der Reinigung und Politur des Autos fertigen Sie eine Serie von Fotos von dem Auto an. Fotografieren Sie dabei auch den Innenraum, die Felgen, den Kofferraum sowie z.B. einige Schäden (Lackschäden, kleine Beulen, etc.) und fragen Sie auch ein anderes Familienmitglied oder Bekannte, welche Fotos das Fahrzeug am vorteilhaftesten darstellen. Man selber hat oft einen verbrämten Blick auf sein Auto und andere können neutraler beurteilen, welches Foto wirklich vorteilhaft abbildet. Wenn Sie kleine Beulen oder andere Schäden wahrheitsgemäß erwähnen, steigert sich das Vertrauen des potentiellen Käufers in Ihre Aufrichtigkeit und minimiert etwaige Schlaflosigkeit, da Sie nicht das Gewissen plagt.Bestmöglicher Zustand beim Verkauf
Das bedeutet unter anderem, dass eventuelle Schäden am Auto zuvor behoben werden. Häufig lohnt sich eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeuges für den Weiterverkauf, insbesondere wenn Sie diese mit Werkstattrechnungen belegen können. Vergessen Sie nicht, die Vorzüge Ihres Autos in Ihrer Offerte zu nennen, z.B. aus erster Hand, Garagenfahrzeug oder regelmäßige Inspektionen. Nennen Sie die Vorzüge Ihres Fahrzeuges stets zuerst, denn niemand beginnt das Lesen einer Anzeige vom Schluss an. Vergessen Sie nie, Sonderausstattungen und Extras Ihres Fahrzeuges zu nennen und erwähnen Sie regelmäßige Inspektionen oder den Austausch von Verschleißteilen.Händler meiden
KFZ-Händler bieten Ihnen meist einen Kaufpreis weit unter dem Wert Ihres Autos an – meiden Sie deshalb gewerbliche Autohändler. Autohändler wollen vom Weiterverkauf Ihres Fahrzeuges profitieren und zahlen nie den Höchstpreis, den sie selber vom späteren Käufer verlangen. Das ist verständlich, denn der Profit beziffert ihre Einnahmen. Warum sollten Sie diesen Profit nicht selber amortisieren? Es sei denn, Ihr altes Fahrzeug hat derart viele Schäden, dass Sie es an Privatpersonen nicht guten Gewissens weiterverkaufen können. Wenn Sie um Schäden an Ihrem Auto wissen und sich jedweder Verantwortung für diese Schäden entziehen wollen, dann können Sie auch „fliegende, gewerbliche Händler“ in Erwägung ziehen. Jedoch dürfen Sie dabei keinen allzu hohen Obolus erwarten. Lediglich bei Neukauf eines Fahrzeuges bieten Ihnen auch die Vertragshändler einen angemessenen Ankaufspreis bzw. Eintauschpreis für Ihr Gebrauchtfahrzeug – aber nur, weil sie sich deshalb die Nachlassprozente für einen Neuwagen sparen. Oftmals erzielen Sie eine höhere Ersparnis bei Neuwagenkauf, wenn Sie Ihr Altfahrzeug auf dem Privatmarkt verkaufen.Nicht beirren lassen
Setzen Sie generell einen 20 bis 30% höheren Verkaufspreis als Verhandlungsbasis an, als Sie zu erzielen suchen. So erreichen Sie Ihren Wunschverkaufspreis auch mit einem Nachlass und Sie bieten dem Käufer die Option der Preisverhandlung. Lassen Sie sich von Kaufinteressierten nicht negativ in Bezug auf Ihr Fahrzeug beeinflussen, denn insbesondere „fliegende Händler“ versuchen stets den Kaufpreis immens zu drücken, indem sie nach (nicht vorhandenen) Fehlern suchen oder minimale Schäden künstlich aufbauschen. Aber richten Sie sich mit Ihrer Preisvorstellung dennoch nach anerkannten Listen, denn keiner zahlt einen utopischen Preis für ein gebrauchtes Auto, nur weil Ihnen dieses Fahrzeug „ans Herz gewachsen ist“. Genauso sollten Sie nicht einem potentiellen Käufer, weil dieser Ihnen ans Herz gewachsen ist, einen Spottpreis offerieren.Fehler beim Privatverkauf vermeiden
Missachten sie keineswegs, irgendwelche Fehler oder Schäden im Kaufvertrag zu nennen, denn auch als Privatverkäufer sind Sie haftbar für wissentlich nicht genannte Schäden. So kann ein nicht (schriftlich) genannter Schaden, z.B. an den Bremsen, bei einer Verunfallung schwerwiegende, juristische Folgen für Sie haben. Und gegebenenfalls ist Ihr Wissen um den Schaden schnell eruierbar, beispielsweise wenn Sie eine Werkstatt darauf aufmerksam gemacht hat oder Sie Bekannten davon erzählt haben. Sie könnten sich im Zweifelsfall der fahrlässigen Tötung strafbar machen, wenn Sie bekannte technische oder Karosserieschäden nicht beim Verkauf nennen und schriftlich fixieren.Formalia nicht vergessen
Vergessen Sie nicht die Ab- bzw. Ummeldeformalia für Ihr Fahrzeug einzuhalten. Wichtig ist die sichere Abmeldung des Fahrzeuges, denn solange das Fahrzeug auf Ihre Versicherung läuft, müssen Sie im Zweifelsfall für etwaige Schäden aufkommen. Auch, wenn der Käufer versichert, er melde das Auto sofort um, so kann diesem ein unvorhergesehenes Ereignis davon abhalten und er fährt mit Ihrer Versicherung (versehentlich oder auch beabsichtigt) weiter. Melden Sie Ihr Auto selber ab und bieten Sie ersatzweise Überführungskennzeichen an oder warten, bis der Käufer mit seinen eigenen Kennzeichen kommt. Musterkaufverträge für Privatpersonen sind frei im Internet downloadbar. Achten Sie darauf, dass es sich um einen Kaufvertrag für Privatpersonen handelt, denn als Gewerblicher müssen Sie zwei Jahre Garantie geben! Geben Sie den KFZ-Brief erst nach der kompletten Zahlung aus der Hand: Denn, wer den Brief in Händen hält, gilt als Eigentümer des Autos. Für eine Probefahrt, die nicht verwehrt werden sollte, können Sie auch einen kurzen Vertrag aufsetzen, dass im Falle eines Unfalles der Kaufinteressent für die Selbstbeteiligungs- und Rückstufungskosten aufkommt. Achten Sie stets darauf, sich den Führerschein und Ausweis des Fahrers zeigen zu lassen und begleiten Sie den etwaigen Käufer bei der Probefahrt: So vermeiden Sie möglichen Ärger!Trennung schmerzt
Zwar kann die Trennung von Ihrem Auto schmerzen, aber lassen Sie sich nicht vom Schmerz zu überhöhten Preisvorstellungen verleiten, denn ein Auto ist ein Auto ist ein Auto, selbst wenn Sie dieses auf Rosen gebettet haben. Auch dürfen Sie eine besondere Fürsorge, die Sie dem Fahrzeug zukommen lassen haben, dem Käufer nahebringen, aber wenn Sie Ihr Auto auf den Namen „Jockel“ getauft haben, müssen Sie dies nicht zwingend dem Käufer mitteilen. Sie dürfen wohl Ihr Fahrzeug lobpreisen, dass es Sie nie im Stich gelassen hat, wenn dies denn der Wahrheit entspricht, denn Lügen haben kurze Beine – und mit denen gehen Sie vielleicht künftig zu Fuß! Und Tränen müssen nicht beim letzten Abschied vom innig geliebten Fahrzeug fließen: Wahren Sie die Contenance, denn nichts fehlt ewig! Informationen über Gebrauchtwagen Ankauf finden: https://www.autoankauf-schumacher.de/gebrauchtwagen-ankauf/ Informationen über Unfallwagen Ankauf: https://www.autoankauf-schumacher.de/unfallwagen-ankauf/ Pressekontakt: Pressekontaktdaten: Ansprechpartner: AutoAnkauf Schumacher Sami Bourhan Boyer str 34B 45329 Essen Telefon: +49 157 50 93 4959 E-mail: info@auto-ankauf-exports.de Webseite: https://www.autoankauf-schumacher.deBGH-Urteil zu VW-Abgasskandal: Grundlage für weitere Betrugshaftungsklagen
Mönchengladbach (ots) – Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung stellt mit Blick auf das an 25. Mai ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs dessen große Bedeutung für Klagen gegen VW im Rahmen von „Dieselgate 2.0“ (Dieselmotor EA288) heraus.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag, 25. Mai, ein sehr wichtiges Urteil im sogenannten VW-Diesel-Abgasskandal verkündet. Gut viereinhalb Jahre nach Aufdeckung des VW-Dieselskandals ist dies das erste höchstrichterliche Urteil (Az. VI ZR 252/19). Im Mittelpunkt des vielbeachteten Prozesses stand die Frage, ob VW mit der illegalen Abschalteinrichtung in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet – und wenn ja, in welcher Höhe. Das Ergebnis: Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, also wegen auch strafrechtlich relevanten Betruges verpflichtet. Auf den Kaufpreis müssen sich Kläger aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
In der entsprechenden Pressemitteilung des BGH heißt es: „Der Kläger ist veranlasst durch das einer arglistigen Täuschung gleichstehende sittenwidrige Verhalten der Beklagten eine ungewollte vertragliche Verpflichtung eingegangen. Darin liegt sein Schaden, weil er ein Fahrzeug erhalten hat, das für seine Zwecke nicht voll brauchbar war. Er kann daher von der Beklagten Erstattung des Kaufpreises gegen Übergabe des Fahrzeugs verlangen. Dabei muss er sich aber die Nutzungsvorteile auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, weil er im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden darf, als er ohne den ungewollten Vertragsschluss stünde.“
„Damit hat der BGH endgültig die Rechtmäßigkeit der Nutzungsentschädigung bestätigt. Auch wenn dies für betroffene Verbraucher natürlich bedauerlich ist, bedeutet es lediglich einen gewissen finanziellen Abschlag bei der Rückgabe ihres Dieselfahrzeugs. Aber das Urteil schafft auch Klarheit für die zahlreichen weiteren Verfahren in diesem Kontext. Die Gerichte können sich jetzt bei ihren Entscheidungen am BGH orientieren. Es ist also eine weitere Flut von verbraucherfreundlichen Urteilen zu erwarten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Der Jurist weist auch auf die weitreichenden Folgen des Urteils hin. Immerhin sei dieses als der grundlegende Meilenstein für die Betrugshaftung von Volkswagen auch bei allen Fällen des Nachfolgemotors EA288 zu sehen. „Denn auch dieser Euro 6-Diesel, der als vermeintlich sauberer Vierzylinder-Antrieb in vielen Millionen Autos des Volkswagen-Konzerns über alle Marken hinweg verbaut worden ist, verfügt über eine sittenwidrige Zykluserkennung. Käufer dieser Fahrzeuge haben daher das Recht auf Schadenersatz gegenüber Volkswagen.“
Für Dr. Gerrit W. Hartung steht die Manipulation des EA288-Euro 6-Diesel für „Dieselgate 2.0“. „Die Schadenersatzklagen gegenüber VW werden daher nochmals an Fahrt aufnehmen. Im Vergleich zur Manipulation des EA189 ist der jetzige Komplex nochmals umfangreicher.“ Der Rechtsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auch auf seine im Januar vor dem BGH (Az.: VIII ZR 57/19) erstrittene Entscheidung gegen die Daimler AG (Mercedes-Benz). Das Urteil besagt, dass Schadensersatzansprüche gegen das Unternehmen von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden können. „Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung. Das von ihm erstrittene BGH-Urteil gegen Daimler sei eine fundamentale Grundlage wegen der angenommenen Beweislastumkehr für die nun folgenden Verfahren rund um „VW-Dieselgate 2.0“.
Der Rechtsanwalt ist sich auch sicher, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2020 noch weitere Grundsatzurteile im Abgasskandal fällen wird. Dabei werde es um die deliktischen Entziehungszinsen und die Verjährung der EA189-Schadensersatzansprüche gehen. Betroffene sollten also nicht mehr zu lange warten, ihr Recht durchzusetzen, betont Dr. Gerrit W. Hartung.
Pressekontakt:
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: http://www.hartung-rechtsanwaelte.de
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